Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek und der SPD-Landtagsabgeordnete Ernst Kopp freuen sich, dass die Projekte Rotherma Querspange B462 und die B500 von der Bundesautobahn 5 bis L 75 im heute von Bundesverkehrsministerium vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind.

Gabriele Katzmarek: „Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht.“ Die gute Bewertung der Maßnahme mache deutlich, welche Bedeutung dieser beiden Projekte nicht nur für die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes hat.

Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.

„Mit der guten Bewertung der der beiden Projekte im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, zügig Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn in greifbare Nähe“, so Katzmarek abschließend.

Neben diesen beiden erfreulichen Nachrichten stellen die beiden Abgeordneten fest, dass nicht alle Wünsche der Region berücksichtig sind. So finden die beiden gewünschten Anschlüsse an die Bundesautobahn in Höhe von Malsch/Muggensturm und zum Baden-Airpark keine Berücksichtigung.

„Dies ist kein gutes Signal für unseren Wirtschaftsstandort und bedarf einer Nachbesserung“, so das Mitglied im Wirtschaftsausschuss Gabriele Katzmarek „Im Interesse unserer Region werde ich hier weiter an einer Lösung arbeiten.“

Der SPD-Landtagsabgeordnete Ernst Kopp bedauert, dass der Lückenschluss der B3 bei Kuppenheim im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bisher lediglich in die Kategorie „weiterer Bedarf“ eingestuft wurde.

Ernst Kopp MdL: „Die Einstufung des Projektes im ersten Arbeitsentwurf des Bundesverkehrswegeplans ist keine gute Nachricht für die Region. Sie bedeutet, dass das Projekt vor 2030 nicht geplant und gebaut werden kann. Wir müssen in der Region weitere starke Argumente sammeln und die Bedeutung des Projekts deutlich machen.“

„Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin weiter für den Lückenschluss bei Kuppenheim stark machen.“, so Katzmarek abschließend.

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).