Nach Gespräch mit der Caritas Rastatt: eine bessere Finanzierung ist wichtig

Am 13. September führte Gabriele Katzmarek, Bundestagsabgeordnete aus Rastatt/ Baden-Baden, ein Gespräch mit Vertretern der Caritas Rastatt zur finanziellen Ausstattung der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD). Die Presse berichtete. MBE und JMD sind wichtige erste Anlaufstellen für Menschen, die nach Deutschland kommen. Die Finanzierung beider Beratungsleistungen ist im derzeit diskutierten Entwurf des Bundeshaushalts 2017 ist jedoch unzureichend.

 

Dazu Gabriele Katzmarek: „Bei der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer fehlen bundesweit 17 Millionen Euro. Bei den Jugendmigrationsdiensten muss die im Haushaltsentwurf geplante Absenkung um 8 Millionen Euro verhindert werden. Statt der Absenkung wäre eine Aufstockung der Mittel für die Jugendmigrationsdienste nötig. Ich bin mir sicher: Dieses Geld wäre gut investiert! Die Träger haben Personal eingestellt und qualifiziert, um ihrer Aufgabe als Integrationsexperten gerecht zu werden. Ich habe mich schriftlich an den Bundesfinanzminister gewandt und ihn aufgefordert, zusätzliche Mittel für diese beiden Bereiche freizugeben.“

 

 

Die beiden Forderungen addieren sich auf eine Gesamtsumme in Höhe von 25 Millionen Euro plus X (17 Millionen MBE, 8 Millionen JMD und gegebenenfalls Aufstockung der JMD-Mittel). Die Fördermittel des Bundes werden ergänzt durch Eigenmittel der Träger. Die zusätzlichen Mittel würden dazu beitragen, den Beratungsschlüssel (Beratungsfälle pro Vollzeitkraft und Jahr) deutlich zu verbessern.

 

 

„Bei einem Gespräch mit Vertretern der Caritas Rastatt konnte ich mir persönlich ein Bild der Beratungsarbeit machen: Wie kann ich an einem Sprachkurs teilnehmen? Wo kann ich mein Kind betreuen lassen? Welchen Aufenthaltsstatus habe ich und was bedeutet er? Was ist in Deutschland erlaubt ist und was nicht? Ohne Antworten auf diese Fragen kann Integration nicht gelingen. Hier zu sparen ist der falsche Weg. Nur wenn wir in Integration investieren, kann aus ‚Wir schaffen das‘ ein ‚Wir machen das‘ werden. Sonst bleibt es eine hohle Phrase. Ich hoffe Bundesfinanzminister Schäuble gelangt zu der gleichen Erkenntnis“, so Katzmarek.

 

Zwar können die für die Fördermittel zuständigen Bundesministerien, das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), theoretisch in dem ihnen vorgegebenen Haushaltsrahmen Mittel eigenständig umschichten. Ein Großteil der Gelder sind jedoch rechtlich gebunden (zum Beispiel für Zahlung des Elterngelds). BMI und BMFSFJ haben darüber hinaus zahlreiche Aufgaben, die ebenfalls von zentraler Bedeutung sind und eine Umschichtung nicht erlauben.