Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das klingt logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Das ist ungerecht und beschämend. Um die Lohnlücke zu schließen, braucht es gesetzliche Maßnahmen. Wir beraten deshalb jetzt den Gesetzentwurf im Parlament, den Manuela Schwesig vorgelegt hat.
Der Entwurf sieht Folgendes vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit hätten 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden.
Ebenso sollen private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert werden, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssten zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
Ich weiß, dass viele Bürgerinnen und Bürger einen gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterstützen. Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ungerecht. Eine Voraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts ist die Transparenz in den Unternehmen. Viele Frauen – und auch Männer – wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist daher ein wichtiger Schritt.