Immer wieder kommt es auf der Schwarzwaldhochstraße zu schweren Unfällen von und mit rasenden Motorradfahrern. Geschwindigkeitskontrollen sind schwierig, insbesondere nachts, und erfordern viel Personal, das oft nicht zur Verfügung steht. Bei Bikern können mit der entsprechenden Messtechnik zwar Fotos von vorne und von hinten erstellt werden, dennoch ist die Identifizierung des Fahrers oft nicht einwandfrei möglich, so dass es auch bei hohen Tempoüberschreitungen zur Einstellung der Verfahren kommt.
Was also tun für mehr Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen? Könnte die Einführung der Halterhaftung im fließenden Verkehr, wie sie in einigen europäischen Ländern praktiziert wird, ein Mittel sein, um mehr Druck auf Verkehrssünder auszuüben? Wäre ein solches Mittel mit unserer Rechtsordnung vereinbar? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des 24. Forums des Deutschen Verkehrssicherheitsrats mit dem Thema „Halterhaftung und Halterkostenhaftung im fließenden Verkehr“ in Berlin.
„Die unmittelbare Halterhaftung ist ein interessantes Projekt, das kurzfristig jedoch nicht ohne verfassungsrechtliche Probleme zu realisieren ist. Das Thema Halterkostenhaftung hingegen sollte an das Bundesverkehrsministerium herangetragen werden. Das heißt, der Fahrzeughalter könnte nicht bestraft werden, bekäme zumindest aber die Kosten des Verfahrens auferlegt“, so die Rastatter Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek. „Zudem sollte der Überwachungsdruck auf die Verkehrsteilnehmer erhöht und vorhandene Instrumente wie beispielsweise die Fahrtenbuchauflage klarer und präziser genutzt werden.
Ebenso plädiere ich für mehr Personal bei der Polizei und den Bußgeldbehörden. Nur so können Verkehrsverstöße besser bekämpft und rechtswidriges Verhalten sanktioniert werden, was langfristig für mehr Verkehrssicherheit sorgt, auch auf der Schwarzwaldhochstraße.“