Mit gleichlautenden Schreiben zum Thema Schlaganfallversorgung (Stroke Units) hatten sich die Abgeordneten Gabriele Katzmarek und Jonas Weber aus Mittelbaden am 20. September an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Landessozialminister Manfred Lucha gewandt.
Ein Urteil des Bundessozialgerichte, wonach die Vergütung der Stroke Units nur unter der Bedingung einer grundsätzlich höchstens halbstündigen Transportentfernung zu einer entsprechenden Kooperationsklinik stattfinden kann, hatte vor allem im ländlichen Raum bei den Kliniken mit Stroke Unit für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Presse berichtete. Nun hat sich das Bundesgesundheitsministerium zu einer Präzisierung durchgerungen, die die Gefährdung der Schlaganfallversorgung im ländlichen Raum verhindern könnte.
Dazu die Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek aus Mittelbaden: „Wir brauchen eine bestmögliche Schlaganfallversorgung mit Stroke Units auch in unserer ländlichen Region. Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser ihre akute Schlaganfallversorgung nur vergütet bekommen, wenn sie unter 30 Minuten Transportzeit bleiben. Das ist in einigen Regionen nicht machbar. Dabei profitieren die Menschen von den Spezialisten in den Krankenhäusern enorm, auch wenn sie erst nach 35 Minuten im Krankenhaus ankommen. Dass Bundesgesundheitsminister Spahn nicht bereits mit Verkündung des Urteils aktiv geworden ist, sondern erst Druck aus den betroffenen Regionen braucht, ist bedauerlich.“
Der Landtagsabgeordnete Jonas Weber ergänzt: „Ländliche Regionen stehen bei der optimalen medizinischen Versorgung vor besonderen Herausforderungen. Das sollte offensichtlich sein. Wichtig ist, dass die sogenannten Stroke Units in den Krankenhäusern erhalten bleiben. Sie retten Menschenleben und können dazu beitragen, langfristige gesundheitliche Schäden zu verhindern. Scheinbar muss man das Bundesgesundheitsministerium darauf hinweisen, dass eine Leistung, die aufgrund zu eng gefasster Regeln nicht vergütet werden kann, auch nicht dauerhaft angeboten wird. Das ist schade, aber ich bin froh, dass mit der Präzisierung und der Einschränkung der Rückforderung die Gefahr für die Stroke Units in ländlichen Regionen erst einmal gebannt ist.“