Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst.
Wir wollen Gesetze, die zeitgemäße Rollenbilder von Frauen und Männern unterstützen. Auch wenn wir in den vergangenen Jahren beispielsweise mit dem Elterngeld, der Quote für Frauen in Führungspositionen, dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Rückkehrrecht auf vorherige Arbeitszeit viel dafür getan haben, laufen Frauen noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen zu können: Sie werden durchschnittlich schlechter bezahlt, steigen familienbedingt öfter und länger aus dem Job aus, steigen überwiegend in Teilzeit wieder in den Job ein, und das nicht selten unterhalb ihrer Qualifikation. Das wirkt sich verheerend auf die Alterssicherung von Frauen aus: So bekommen Frauen am Ende ihres Erwerbslebens nur halb so viel Rente wie Männer. Unsere aktuellen Vorschläge für eine Grundrente gehen diese Ungleichheit an. Zu 75 Prozent werden Frauen von der Grundrente profitieren: Vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder einschränken mussten und deshalb nicht ausreichend für ihre Alterssicherung vorsorgen konnten. Von der Grundrente profitieren würden auch Frauen, die jahrzehntelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten.
Neben der Einführung einer Grundrente müssen wir aber gleichzeitig weiter daran arbeiten, dass Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg die gleichen Chancen wie Männer haben: auf einen gut bezahlten Job und letztlich auf eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir die sozialen und die Gesundheitsberufe aufwerten, denn es ist nicht plausibel, dass eine Arbeit mit so hohen Anforderungen und so großer Bedeutung für die Gesellschaft so gering entlohnt wird.
Die SPD-Bundestagsfraktion will dringend etwas gegen den geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten tun. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist 2019 mit 30,7 Prozent so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Unsere Antwort darauf ist ein Paritätsgesetz. Denn schon bei der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft haben wir gesehen: Wer auf Freiwilligkeit setzt, verteilt nur weiße Salbe. Nur per Gesetz machen Männer Platz für Frauen, die mindestens genauso gut dafür geeignet sind wie sie selbst. Die anstehende Wahlrechtsreform ist dafür der richtige Moment.