Bezahlbares Wohnen ist eines der wichtigsten Grundbedürfnisse. Viele Menschen brauchen staatliche Unterstützung, um sich eine ordentliche Wohnung leisten zu können. Deshalb gibt es das Wohngeld, welches für Menschen mit geringem Einkommen gezahlt wird.
Künftig wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Damit reagieren wir auf die Mieterhöhungen seit der letzten Wohngeldreform 2016.
Erstmalig werden wir eine Dynamisierung des Wohngeldes einführen und das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung anpassen. Die erste Anpassung wird im Jahr 2022 erfolgen.
Durch die Einführung einer Mietenstufe VII können höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten berücksichtigt werden.
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung wird der Freibetrag ihres Einkommens von 1.500 auf 1.800 Euro jährlich erhöht.
Der Gesetzentwurf soll am im Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.