Im Landkreis Rastatt erhalten die öffentlichen Schulträger rund neun Millionen Euro aus dem DigitalPakt. Den freien Trägern stehen rund 180.000 Euro zur Verfügung.
Im Stadtkreis Baden-Baden sind es für die öffentlichen Träger 2,65 Millionen, die freien Träger erhalten hier 380.000 Euro.
Das Budget für den DigitalPakt wird auf Basis der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen eines Trägers berechnet. Die Schulträger, also die Städte, Land- bzw. Stadtkreise, können frei entscheiden, wie sie ihr zugewiesenes Gesamtbudget je nach Investitionsbedarf zwischen ihren Schulen verteilen.
Mit dem Geld können WLAN, Server, Laptops, Computer, Tablets oder auch interaktive Tafeln angeschafft werden.
Mit dem DigitalPakt sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung an Schulen mit digitaler Technik und stellt dafür in einem Sondervermögen für ganz Deutschland fünf Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 bereit. Für Baden Württemberg stehen so nun insgesamt 585 Millionen Euro zur Verfügung. 2018 hatte der Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen, die der Bundesrat Anfang 2019 bestätigte, um damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule zu schaffen. Voraussetzung für die Bewilligung der Finanzmittel aus dem DigitalPakt ist die Vorlage von Investitions- und Medienentwicklungsplänen durch die Schulen.
Ich hoffe, dass möglichst viele Schulen diese Chance nutzen und ihre Investitions- und Medienentwicklungspläne einreichen und die Gelder aus dem DigitalPakt Schule abrufen. Die Digitalisierung und die digitale Transformation sind im vollen Gange. Mit dem DigitalPakt wollen wir dazu beitragen, digitale Kompetenzen auch in Schulen und Berufsschulen zu thematisieren, um selbstbestimmtes Handeln im digitalen Umfeld zu ermöglichen.
Hintergrund:
Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Neben Investitionen an Schulen können regionale und landesweite Vorgaben sowie länderübergreifende Projekte gefördert werden, für die jeweils fünf Prozent der Gesamtsumme vorgesehen sind. Für Investitionen an Schulen sind 90 Prozent der Fördermittel vorgesehen, in Baden-Württemberg also die erwähnten 585 Millionen Euro.
Grundlage für die Ermittlung des genauen Budgets für die einzelnen Träger ist die Schülerzahl des Schuljahres 2018/2019 zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik.
Die Eigenbeteiligung der kommunalen Schulträger soll 20% betragen, diese soll über Landesmittel refinanziert werden und dann 5,4 Prozent betragen. Dementsprechend wurde der Eigenanteil für die freien Träger ebenfalls auf 5,4 Prozent festgesetzt. In Rheinland-Pfalz ist eine solche Eigenbeteiligung der Schulträger nicht vorgesehen. Darüber hinaus erhalten die Schulen in Rheinland-Pfalz einen Sockelbetrag von 15.000 Euro pro Schule. Antragsberechtigt sind neben den öffentlichen und freien Trägern auch Schulen für Berufe des Gesundheitswesens und Pflegeschulen.