Bund unterstützt Privattheater – Kulturstaatsministerin Grütters: „Herausragende Bedeutung für das Kulturleben in Deutschland“
Mit bis zu 30 Millionen Euro unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR die mehr als 200 künstlerisch selbst produzierenden und Kunst vermittelnden Privattheater in Deutschland. Beispielsweise unsere Freilichtbühne in Ötigheim, die als die größte in Deutschland gilt, kann davon profitieren.
Das zusammen mit dem Deutschen Bühnenverein konzipierte Förderprogramm soll den Privattheatern im krisenbedingten Spielbetrieb helfen und stärkt so auch die private Kulturwirtschaft. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Ausgaben für das künstlerische Personal in der Spielzeit 2020/2021. Der Zuschuss kann maximal 140.000 Euro betragen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit ihrer Kreativität und ihrem Unternehmergeist haben die deutschen Privattheater herausragende Bedeutung für das Kulturleben in Deutschland. Viele von ihnen haben jetzt wieder mit dem Spielbetrieb begonnen, müssen aber wegen der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln erhebliche Einnahmeausfälle hinnehmen. Wir wollen alles tun, damit die deutschen Privattheater diese schwierige Zeit überstehen. Daher unterstützen wir sie mit erheblichen finanziellen Mitteln und schaffen so Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für die Schauspielerinnen und Schauspieler, für die Kreativen hinter den Kulissen und auch für die vielen anderen Beschäftigten der Privattheater.“
Bühnenvereinspräsident Ulrich Khuon: „Seit Monaten bewegt sich die Privattheaterszene durch die Einnahmeausfälle am Rande des Überlebens. Privattheater sind ein unverzichtbarer Teil der bundesweiten Theaterlandschaft. Sie bieten ein unglaublich breites Programm an, ob Kabarett, Kindertheater, Boulevard, Klassiker oder zeitgenössische Stücke, und das zumeist mit kleinem Budget. NEUSTART KULTUR kommt in hoher Not und ergänzt die Hilfe aus den Bundesländern.“
Projektträger ist der Deutsche Bühnenverein, die Antragsunterlagen und Fördergrundsätze stehen ab dem 9. November 2020 unter www.buehnenverein.de bereit. Zusätzlich bietet der Bühnenverein Beratung zur Antragstellung an. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und einen regelmäßigen Spielbetrieb über mindestens zwei Spielzeiten vorweisen können oder in der Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins aufgeführt werden.