Seit dem 16. Februar 2021 können Solo-Selbständige die Neustarthilfe beantragen.
Viele Soloselbstständige sowie Künstler und Schauspieler sind dringend auf diese finanzielle Hilfe angewiesen. Sie können bis zu 7.500 Euro als pauschale Betriebskosten anerkannt bekommen. Es war dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein besonderes Anliegen, den vielen unternehmerischen Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfern unter die Arme zu greifen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass auch befristet beschäftigte Schauspielende und Kunstschaffende die Neustarthilfe erhalten können.
Für die Verwendung der Mittel haben wir keine Vorgaben gemacht. Der Antrag kann direkt von der betroffenen Person gestellt werden und die Auszahlung soll innerhalb weniger Tage erfolgen. Es ist zu hoffen, dass die Neustarthilfe ein erfolgreicher Baustein wird, um die Folgen der Pandemie auch für die Soloselbstständigen erträglicher zu machen.
Das Programm soll bis Juni dieses Jahres gelten.