Ab Freitag, den 23. April, können Tierschutzvereine einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 7 500 Euro beantragen. Dadurch werden wir ihnen in der Corona-Pandemie helfen. In Baden-Baden, Bühl und Rastatt engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich für den Tierschutz. Die Vereine können aber keine Wirtschaftshilfen erhalten, um ihre laufenden Kosten zu finanzieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bund nun die Betriebskosten bezuschusst.
Die Krise stellt die Tierheime vor große finanzielle Probleme, weil viele Spenden wegfallen. Gleichzeitig sind die Betreuung und Vermittlung der Tiere durch die Abstandsregelungen sehr viel schwieriger geworden. Hinzu kommt, dass die Vereine erhöhte Kosten für Mund-Nase-Masken und Desinfektionsmittel haben. Deshalb hat der Bundestag bereits im Dezember 2020 eine Förderung für die Tierheime beschlossen. Diese wird nun vom Bundesministerium für Umwelt verwirklicht.
Der Bundestag habe im Bundeshaushalt 2021 insgesamt fünf Million Euro Haushalt 2021 für diese Förderung vorgesehen. Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Eile ist geboten, weil die Anträge nur in den nächsten vier Wochen eingereicht werden können.