Die baden-württembergische Landesregierung setzt mit der jetzt abgelaufenen Rückmeldefrist für Empfänger staatlicher Corona-Hilfen Selbstständige und Unternehmer unnötig unter Druck. Wer im Frühjahr 2020 pandemiebedingt öffentliche Gelder als Soforthilfe erhalten hat, ist jetzt gezwungen, seine Bedürftigkeit zum damaligen Zeitpunkt nachzuweisen und gegebenenfalls zu Unrecht erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Das betrifft landesweit mehr als 240.000 Unternehmen und Betriebe, die von der L-Bank rund zwei Milliarden Euro an Unterstützung erhalten haben. Mögliche Rückzahlungen sollen schon ab März fällig werden. In anderen Bundesländern wird Betrieben stattdessen eine flexible Festlegung des Berechnungszeitraums ermöglicht.
Gerade jetzt, wo die Inzidenzwerte in die Höhe schnellen und die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitssystems wieder verschärft werden, machen sich viele Selbstständige und Unternehmer erneut Sorgen um ihre Zukunft. Jetzt Nachweise über Bedürftigkeit und eventuelle Rückzahlungen zu verlangen, führt zu unnötigen Belastungen bis hin zu Existenzängsten. Aus den Reihen der SPD-Landtagsfraktion ist bereits mehrfach angeregt worden, die Rückzahlungen zunächst auszusetzen oder um ein Jahr zu verschieben. Das hat auch der Bund der Steuerzahler gefordert.
Wenn die Landesregierung auf die Bundespolitik verweist, ist das nicht richtig. Die Verfahren zur Rückzahlung der Corona-Hilfen liegen vollständig in der Hand der Bundesländer. Dies hat auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz auf Nachfrage nochmals ausdrücklich bestätigt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zudem die Landesministerien darauf hingewiesen, dass es die Frist für das Einreichen der Schlussberichte aus den Ländern bis zum Ende des Jahres verlängert habe. Mit der baden-württembergischen SPD fordere ich daher die Wirtschaftsministerin auf, die vorhandenen Spielräume zu nutzen und die Unternehmen in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht zusätzlich unter Druck zu setzen.