Auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sind die sich verschlechternden Dienstleistungen der Post ein Thema. Die Abgeordneten des Ausschusses forderten vom Bundestag, die Qualität von Postdienstleistungen zu verbessern. Anlass dazu bot die Petition eines Bürgers, dem die Deutsche Post mehrere Einschreiben nicht zugestellt hatte, ohne dass deren Verbleib nachgewiesen werden konnte. Die Recherchen des Petitionsausschusses zeigen, dass es sich bei den mir bekannt gewordenen Fällen aus dem Murgtal und aus Baden-Baden nicht um Einzelfälle, sondern nur um die Spitze des Eisbergs handelt.
Der Ausschuss hat auch darauf hingewiesen, dass das damalige Wirtschaftsministerium schon 2019 Eckpunkte für eine Novelle des Postgesetzes veröffentlichte. Mit ihr sollten das Postrecht modernisiert, die Qualität der Postdienstleistungen verbessert, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt und der Wettbewerb auf den Postmärkten gefördert werden. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass überall eine gute Grundversorgung gewährleistet ist. Zu diesem Zweck sollten unter anderem die Handlungsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur bei Qualitätsmängeln gestärkt werden. Nichts von dem sei passiert.
Dem vorherigen Wirtschaftsminister sei es nicht gelungen, die Reform des Postrechts einschließlich verbraucherstärkender Regelungen in der vergangenen Legislaturperiode umzusetzen. Aufgrund der Corona-Krise sei dies auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. „Eine umfassende Novellierung des Postrechts wird seitens der Bundesregierung auch für die 20. Legislaturperiode als notwendig erachtet“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Dafür werde auch ich mich weiterhin einsetzen. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen ist ein gesetzliches Regulierungsziel, dessen Überwachung Aufgabe der Bundesnetzagentur ist. An deren Leiter habe ich mich daher in der vergangenen Woche mit einem Schreiben und der Bitte um Prüfung gewandt.