Sport, Kultur, Vereinsleben: Viele Bereiche des sozialen Miteinanders waren aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren eingeschränkt. Insbesondere auf Bundesebene hat die Regierung viel dafür getan, die soziale Infrastruktur und das Gemeinwesen möglichst gut durch die Krise zu führen. Das ist im Großen und Ganzen gut gelungen. Vor allem Kinder und Jugendliche mussten aber in dieser Zeit auf Vieles verzichten und ihre Interessen und Bedürfnisse zurückstellen. Deshalb ergänzen wir das im vergangenen Jahr beschlossene ‚Restart‘-Programm für den Breitensport (25 Mio. Euro) und das neu aufgelegte Investitionsprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten (876 Mio. Euro) jetzt um ein Programm, bei dem Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt stehen.
Mit dem „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ werden speziell Projekte von Kindern und Jugendlichen gefördert. Das Bundesprogramm soll niedrigschwellige Zugänge zu Bewegung und kultureller Bildung schaffen und so die Gesundheit ganzheitlich fördern. Das kann über Festivals, Aufführungen oder Sportturniere, aber auch über Freizeiten, Treffs oder Begegnungsräume erfolgen, die Kinder und Jugendliche darin unterstützen, die Belastungen der Pandemie hinter sich zu lassen. Dafür stellt die Ampel-Koalition im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 55 Millionen Euro zur Verfügung. Start des Programms war am 1. Januar 2023, der Förderzeitraum endet zum 31. Dezember 2023. Die Antragstellung ist für Kommunen, Träger sowie Kinder und Jugendliche möglich. Zu Anfang des Jahres starteten auch entsprechende Beratungsangebote des Bundesministeriums.
Für die Vorbereitung und Realisierung von Vorhaben mit Mitteln aus dem Zukunftspaket bleibt also nur ein kleines Zeitfenster. Daher würde ich mich freuen, wenn sich potenzielle Antragsteller frühzeitig mit den Fördermöglichkeiten auseinandersetzen und rasch prüfen, ob Sie in diesem Jahr Vorhaben und Ideen mit Unterstützung aus dem Zukunftspaket umsetzen möchten. Gefördert werden Projekte, die Jugendliche selbst planen und umsetzen und mit Unterstützung von Trägern (Übungsleitern, Jugendhaus, Verein) beantragen, oder solche, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Träger (zum Beispiel Sportvereine), Kommunen sowie Kinder und Jugendliche selbst. Die Höhe der Förderung liegt bei maximal 100.000 Euro. Außerdem werden Angebote unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über kommunale Strukturen mit maximal 150.000 Euro pro Antrag gefördert. Ich fände es prima, wenn das ‚Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit‘ auch im Kreis Rastatt sowie in Baden-Baden Impulse entfaltet, damit mehr Angebote für Bewegung und Begegnung von Jugendlichen entstehen und die Jugendbeteiligung nachhaltig gestärkt wird. Weitere Informationen über die Fördermöglichkeiten nach dem „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ sowie über das Antragsverfahren finden sich unter www.das-zukunftspaket.de.