Das Regierungspräsidium legt beim Thema PFC-Belastung des Grundwassers im Raum Rastatt scheinbar die Hände in den Schoß. Ich habe Anfang März 2021 an die Regierungspräsidentin in Karlsruhe geschrieben und sich nach dem Bewirtschaftungsplan für den Oberrhein erkundigt.
Grundlage des Bewirtschaftungsplans ist die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Der Plan soll neben einer Bestandsaufnahme des Wasserkörpers und einer Defizitanalyse auch Umweltziele und Maßnahmen benennen, um die Mängel zu beheben. Seit Dezember 2020 liegt ein erster Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den Zeitraum bis zum Jahr 2027 vor.
In der Antwort der Regierungspräsidentin heißt es nun, dass die Grenzwerte der europäischen Trinkwasser-Richtlinie nicht im Bewirtschaftungsplan berücksichtigt würden. Die Verwaltung in Karlsruhe will das Thema offenbar aussitzen, weil das europäische Recht der neuen Grenzwerte für PFC erst bis zum Jahr 2026 von Deutschland umgesetzt werden muss.
Der Bewirtschaftungsplan für den Oberrhein wird derzeit vom Regierungspräsidium Karlsruhe entwickelt und soll bis zum Jahr 2026 gelten. Der erste Entwurf enthält keine Maßnahmen, um die Belastung des Grundwassers mit PFC im Raum Rastatt zu bearbeiten.
Das Problem ist da und muss jetzt behoben werden. Die Stadtwerke Rastatt haben bereits mit umfangreichen Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Gesundheit der Menschen geschützt wird. Das erwarte ich auch vom CDU-geführten Regierungspräsidium und von der neuen Landesregierung. PFC ist großflächig verteilt, deshalb können wir das nicht einfach wegbaggern. Das sickert ins Grundwasser, ist also auch ein Wasser-Problem