Mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) verbessern wir die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege und die Versorgung der Pflegebedürftigen. Zudem sorgen wir für eine deutliche Entlastung der Familien von pflegebedürftigen Menschen.
Die SPD hat weitreichende Regelungen zur Stärkung der Tarifbindung in der Pflege durchgesetzt:
Ab September 2022 werden Pflegeeinrichtungen nur noch mit der Pflegeversicherung abrechnen können, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bezahlen. Dadurch werden über eine halbe Million Pflegekräfte bald endlich besser verdienen. Das ist ein wichtiger Meilenstein.
Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt: Nur durch den Druck der SPD-Minister Olaf Scholz und Hubertus Heil konnten noch in diesem Jahr Verbesserungen beschlossen werden. Zuvor war ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag am Widerstand der Caritas gescheitert.
Außerdem werden mit dem Gesetz Leistungen für Pflegebedürftige erhöht. Das betrifft zum Beispiel die Kurzzeitpflege. Im stationären Bereich werden die pflegebedingten Eigenanteile (inklusive der Ausbildungsumlage) gesenkt. Und dies umso mehr, je länger man in einem Heim wohnt: Im ersten Jahr werden fünf Prozent, nach zwölf Monaten 25 Prozent und nach 24 Monaten 45 Prozent übernommen. Nach drei Jahren beträgt die Entlastung an den pflegebedingten Eigenanteilen dann 70 Prozent. Das sind im Durchschnitt über 600 Euro pro Monat. Von der höchsten Entlastungsstufe wird direkt bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2022 etwa jeder dritte Heimbewohner profitieren.
Mit der Reform wird zudem ein neuer Anspruch auf eine bis zu 10-tägige Übergangspflege im Krankenhaus geschaffen. Die Finanzierung von Kurzzeitpflege wird verbessert. Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Angebot, um pflegende Angehörige zu entlasten. Deshalb war es für uns zentral, dafür eine tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Nur dann werden Anbieter auch zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen und -plätze schaffen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels. Neben der Bezahlung wollen wir vor allem auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar verbessern. Dafür braucht es mehr Personal! Pflegekräfte erhalten zudem zukünftig mehr Entscheidungskompetenzen.
Zur Finanzierung wurde erstmals ein jährlicher Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro zur Pflegeversicherung verankert. Für einen solchen Zuschuss haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion lange stark gemacht. Die jetzigen Reformschritte sind wichtige Weichenstellungen. Aber es muss weitergehen mit Verbesserungen für die Pflege. Der nächste Schritt muss eine echte Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile und eine solidarische Finanzierung der Pflege durch Einführung einer Pflegebürgerversicherung sein.
Dafür tritt die SPD bei der Bundestagswahl am 26. September an.