Ab sofort können Gelder aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen beantragt werden. Der Fonds wurde von der Bundesregierung und den Ländern gemeinsam konzipiert. Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen und ergänzt damit die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche. Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr ein Programm zur Erhaltung der kulturellen Infrastruktur in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Aktuell geben Fortschritte bei der Impfkampagne, spürbar sinkende Inzidenzzahlen und erste Öffnungsschritte Grund zur Hoffnung. Dennoch bestehen für kulturelle Veranstaltungen auf absehbare Zeit noch Hygieneauflagen und die Besucherzahlen unterliegen noch Beschränkungen.
Hier setzt der Sonderfonds an. Er unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:
- Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
- Einer Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Die Kulturbranche hat unter der Corona-Pandemie besonders gelitten: Veranstaltungen wurden kurzfristig abgesagt, Planungen mussten auf Eis gelegt werden und es war lange Zeit ungewiss, wann Veranstaltungen überhaupt wieder stattfinden können. Vielen Kulturveranstaltern fehlen inzwischen die Mittel, um sich in dieser Unsicherheit auf eine Zeit der Wiedereröffnung einzustellen und Planungen für zukünftige kulturelle Angebote zu wagen. Deshalb ist der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen besonders wichtig und der richtige Weg zurück in Richtung Normalität.
Die Registrierung von Veranstaltungen ist ab sofort über nachfolgende Webseite möglich. Dort sind auch umfassende FAQ eingestellt, einschließlich einer Übersicht, welche Veranstaltungen gefördert werden können.
Webseite mit Registrierungsplattform des Sonderfonds: www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Beratungshotline für Antragstellende: 0800 6648430.